türkçe

Kindschaftsrecht

Sorgerecht

  • Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Mütter und Väter können den Unterhalt durch Pflege und Erziehung oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt) ...
  • Umgangsrecht ist das Rechts des Kindes und des Elternteils, miteinander Umgang zu haben, d.h. miteinander Zeit zu verbringen. Miteinander Umgang zu haben, bedeutet aber nicht nur die persönliche Begegnung. Auch postalische oder telefonische Kontakte sind daher Teil des Umgangsrechts. Das Kind kann auch Umgangsrechte mit ihm vertrauten dritten Personen (beispielsweise Großeltern) geltend machen, ebenso haben diese Personen ein Umgangsrecht zum Kind ...
  • Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Bei nicht verheirateten Eltern besteht ein gemeinsames Sorgerecht dann, wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder wenn das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt ...