Umgangsrecht ist das Rechts des Kindes und des Elternteils, miteinander Umgang zu haben, d.h. miteinander Zeit zu verbringen. Miteinander Umgang zu haben, bedeutet aber nicht nur die persönliche Begegnung. Auch postalische oder telefonische Kontakte sind daher Teil des Umgangsrechts. Das Kind kann auch Umgangsrechte mit ihm vertrauten dritten Personen (beispielsweise Großeltern) geltend machen, ebenso haben diese Personen ein Umgangsrecht zum Kind ...