Mietrecht
Etwa die Hälfte aller Menschen in Deutschland lebt in Mietwohnungen. In Berlin sind es sogar etwa 80 % der Bevölkerung. Das Wohnraummietrecht spielt im Alltag der Gesamtbevölkerung eine wichtige Rolle. Daneben bestehen unzählige Gewerberaummietverträge und Pachtverträge. Streit entsteht schnell bei Mängeln in der Wohnung oder im Ladenlokal, bei Mieterhöhungen oder einer Kündigung durch Vermieterin oder Vermieter. Alljährlich kommt außerdem die Betriebskostenabrechnung, die ebenfalls nicht selten Anlass für Unzufriedenheit oder Streit bietet. In allen Fragen des Mietrechts beraten wir Sie gerne und vertreten umfassend Ihre Interessen.
Dabei gilt: Sollten Sie als Mieterin oder Mieter eine Kündigung zu Ihrem Mietvertrag erhalten, sollten Sie sich umgehend zur Vereinbarung eines Besprechungstermins in unserem Rechtsanwaltsbüro melden. Besonders im Mietrecht für Wohnraum haben Sie eine vergleichsweise sehr starke Rechtsposition. Allerdings kann direktes Handeln im Einzelfall erforderlich sein, um ggf. eine Räumungsklage zu verhindern.
Gleiches gilt, wenn Sie der Meinung sind, dass an den von Ihnen gemieteten Räumen ein Mangel besteht. Das kann beispielsweise der Fall sein bei extrem starker Zugluft durch undichte Fenster und Türen, bei nicht funktionierender Heizung, bei Schimmelbefall, bei Lärm und auch bei sonstigen Umständen, die Sie in der vertraglich vorgesehenen Nutzung der gemieteten Räume beeinträchtigen. Mietmängel müssen unverzüglich der Vermieterin oder dem Vermieter angezeigt werden und sollten zur Beweissicherung von Ihnen sorgfältig dokumentiert werden. Im Idealfall holen Sie sich Zeugen hinzu, die Sie mit Vor- und Nachnahme sowie vollständiger Postanschrift benennen können. Unbedingt sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn Sie eine Mietminderung vornehmen wollen.
Sollten Sie also Ihre Rechte aus einem Mietvertrag oder Pachtvertrag geltend machen oder verteidigen wollen, so stehen wir dafür zu Ihrer Verfügung.