Anfrage
Ihre Anfrage über dieses Formular ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Wir nehmen folgend Kontakt mit Ihnen auf. Dabei besprechen wir mit Ihnen, ob eine Mandatierung erfolgt und auch, welche Kosten für die Bearbeitung der Angelegenheit anfallen werden. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen Kosten aus anwaltlichen Gebühren erst nach einer Mandatierung. Diese sind ebenfalls durch das RVG gesetzlich geregelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der anwaltlichen Beauftragung durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe übernommen werden, sofern Sie nicht über die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügen. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen dafür vorliegen, werden wir ebenfalls bei Mandatsübernahme mit Ihnen besprechen.
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