Mindestlohn steigt ab Juli 2022 auf 10,45 €/Stunde.
Was Sie hierzu beachten müssen
30.06.2022
Rechtsanwalt Jörg Schindler
Ab Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 63 Cent/Stunde auf nunmehr 10,45 Euro/Stunde.
Bitte beachten Sie diese Neuregelung, da Sie - wenn auch nur eine geringe - Lohnerhöhung bedeuten kann. Beschäftigte, deren Lohn ab Juli 2022 diesen Stundenlohn unterschreitet, können die hierdurch entstehende Differenz bei den Arbeitsgerichten geltend machen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Entlohnung haben, vereinbaren Sie mit uns ggf. einen Besprechungstermin.