Mindestunterhalt für Kinder steigt ab Januar 2022
Beachten Sie die neuen Zahlbeträge bei Kindesunterhalt.
In Entscheidungen von Familiengerichten oder Unterhaltsurkunden bei Jugendämtern werden in der Regel keine festen Beträge, sondern Prozentwerte des Mindestunterhalts festgelegt, die zu zahlen sind. Es handelt sich hier um so genannte "dynamische" Titel. Der Grund dafür (und auch ein Vorteil) liegt darin, dass sich der Kindesunterhalt automatisch mit den Lebenshaltungskosten erhöht.
neue Beträge für Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt wurde ab 2022 wieder neu festgelegt. Er beträgt ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, drei Euro mehr als 2021. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).
Für Sie besteht ein Kindesunterhaltstitel?
Bitte beachten Sie in diesem Fall die neuen Zahlbeträge, da anderenfalls Rückstände entstehen, die direkt mit Zwangsvollstreckung eingetrieben werden können. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne in unsern Büros in Berlin, Lutherstadt Wittenberg, Bremen und Dessau-Roßlau zur Verfügung.