Mindestlohn steigt ab Januar 2022 auf 9,82 €/Stunde
Machen Sie Differenzlohnansprüche umgehend geltend!
03.12.2021
Rechtsanwalt Jörg Schindler
Ab Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 22 Cent/Stunde auf nunmehr 9,82 Euro/Stunde.
Bitte beachten Sie diese Neuregelung, da Sie - wenn auch nur eine geringe - Lohnerhöhung bedeuten kann. Beschäftigte, deren Lohn ab Januar diesen Stundenlohn unterschreitet, können die hierdurch entstehende Differenz bei den Arbeitsgerichten geltend machen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Entlohnung haben, vereinbaren Sie mit uns ggf. einen Besprechungstermin.